Änderungen praktische Führerschein-Ausbildung der Kat.B zum 1.Juli 2018

Im Falle des Lizenz-Fahrens mit Begleiter, muss(müssen) der/die Begleiter vor Ausstellung des provisorischen Führerscheins einer 3-stündigen pädagogische Schulung in einer Fahrschule folgen.

Im Falle des Lizenz-Fahrens ohne Begleiter ( zuvor 20 Stunden mit der Fahrschule wie bisher ) muss der Fahrschüler zuvor den Risiko-Erkennungs-Test bei der Führerschein-Prüfstelle bestanden haben. Dieser Test besteht aus 5 Kurzfilmen wie in diesen beiden Beispielvideos und erfordert eine Quote von 60% der Punkte. Es gibt 1 – 3 richtige Antworten je Film. Eine richtige Antwort ergibt 1 Punkt, eine nicht gegebene Antwort 0 Punkte und eine falsche Antwort -1 (eine richtige Antwort wird abgezogen)

Es werden voraussichtlich weitere Änderungen folgen.
Wir werden darüber informieren.

Kategorie: Führerscheininfos ·Straßenverkehr ·Unkategorisiert | von: siggi
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