Führerscheininfos
Führerscheinprüfungen
Die Autosecurite informierte uns, dass ab dem 2/11/2020 keine Führerscheinprüfungen stattfinden.
Covid-19 / Preiserhöhung
Leider scheint die Pandemie kein Ende zu finden 🙁
Wir haben gehofft, dass sich die Pandemie immer weiter eindämmt und die Massnahmen gelockert werden können; dies scheint nicht der Fall zu sein und uns leider eine gute Zeit weiter zu beschäftigen. Mme. Wilmes hat gerade bekannt gegeben, dass keine weiteren Lockerungen zu erwarten sind. ☹️
Die theoretischen Kurse sind aufgrund der Hygienemassnahmen halbiert und die praktischen Stunden sind nur zu 2/3 möglich.
Daher ist es uns nicht mehr möglich kostendeckend zu arbeiten und aus diesem Grund müssen wir leider zum 1/8/2020 die Preise anheben. Bis zum 18/7/2020 gebuchte Stunden; gleich ob praktisch oder Theorie bleiben zum alten Preis.
Ab dem 1/8/2020 wird die praktische Fahrstunde mit 55€ berechnet und der Theoriekurs kostet ab September 110€.
Alle Buchungen vor dem 19/7/2020 wie gesagt zum alten Preis.
WIEDERERÖFFNUNG der Fahrschule nach COVID-19
Die Fahrschulen öffnen wieder für alle Klassen ab dem 11-05-2020
Réouverture des auto-écoles à partir du 11 mai 2020 pour toutes les catégories de permis de conduire
RDV / Termine: https://www.fahrschule-homburg.be/online-buchung/
Die Prüfungszentren öffnen in 2 Phasen
- Erste Phase ab dem 11 Mai 2020 :
- Ablegen der theoretischen Prüfung und des Risikotests
- Ablegen der praktischen Prüfung auf dem Manövergelände sowie der öffentlichen Strasse für die Kategorien A und D
- Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung nach einem Entzug der Fahrerlaubnis der Kategorie B
- Ablegen der praktischen Prüfung auf dem Manövergelände für die Kategorien BE, C und G
- Zweite Phase (Datum ist noch festzulegen) :
- Generelles Ablegen der Führerscheinprüfungen einschliesslich der Kategorien B, BE, C und G
- 1ère phase à partir du 11 mai 2020 :
- Reprise des examens théoriques du permis de conduire et du test de perception des risques
- Reprise des examens pratiques du permis de conduire sur terrain isolé à la circulation et voie publique des catégories A et D
- Reprise des examens théorique et pratique de réintégration du permis B des déchus avec permis
- Reprise des épreuves sur terrain isolé de la circulation uniquement pour les catégories BE, C et G
- 2ème phase (date à déterminer) :
- Reprise globale des examens du permis de conduire, en ce compris les catégories B, BE, C et G
praktische Fahrprüfung AUTO
Eine praktische Prüfung für die Kategorie B ist nur möglich: 3 Monate nach der pädagogischen Unterweisung / E-Learning sowie 1500km mit dem Begleitern gefahrenen Kilometern. TPR (Risikoerkennungstest) nicht vergessen!
Dies sowohl bei Prüfungsvorstellung mit dem eigenen Fahrzeug und dem Begleiter als auch bei Prüfungsvorstellung durch die Fahrschule.
EINZIGSTE AUSNAHME:
Access direct ( 30 Stunden-Ausbildung durch die Fahrschule ); hier fallen alle Restriktionen weg. Weder das pädagogische RDV, noch die 1500km oder die 3 monatige Sperrfrist sind nötig. Hier benötigt der Fahrschüler nur den TPR ( Risikoerkennungstest ) und kann direkt die Fahrprüfung mit der anerkannten Fahrschule ablegen.
E-Learning / Pädagogischer Termin
Mangels Interesse durch die Fahrschüler werden wir bis auf weiteres keinen pädagogischen Termin mehr anbieten.
Grundsätzlich wäre ein pädagogischer Termin in der Fahrschule sinnvoller als das E-Learning, da man gezielt auf die Teilnehmer eingehen kann.
Hier der Link zu dem E-Learning: https://www.rendezvouspedagogique.be/de
Es sei nochmals an die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Roadbook und Prüfungstermin erinnert:
Das Datum des E-Learning oder des Pädagogischen Termins ist das Startdatum der 1500KM im Roadbook. Erst 3 Monate nach diesem Datum und nach Erreichen der 1500KM ist eine praktische Fahrprüfung möglich.
Voraussetzung zum Erhalt eines Prüfungstermins: Bestehen des Risikotests bei der Autosecurite.
Roadbook in deutscher Sprache
Das Roadbook ist nun in den Downloads auch in deutscher Sprache verfügbar
Zusätzliche neue Regelung zur Theorie-Prüfung Kat. B zum 12/01/2018
Bisher bestand die Regelung, dass nach zwei vergeblichen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Prüfung ein Besuch eines 12 stündigen Theoriekurses bei einer anerkannten Fahrschule vorgeschrieben war.
Diese Regelung besteht weiterhin.
Zuvor war es nach dem Besuch des Theoriekurses jedoch möglich, im Zeitraum von 3 Jahren unbegrenzt oft die Prüfung zu wiederholen.
Dieses ist nun nicht mehr möglich.
Nach jeweils zwei weiteren erfolglosen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Führerschein-Prüfung folgt wiederum die Verpflichtung eines erneuten Besuchs eines 12 stündigen Theoriekurses.
Änderungen praktische Führerschein-Ausbildung der Kat.B zum 1.Juli 2018
Im Falle des Lizenz-Fahrens mit Begleiter, muss(müssen) der/die Begleiter vor Ausstellung des provisorischen Führerscheins einer 3-stündigen pädagogische Schulung in einer Fahrschule folgen.
Im Falle des Lizenz-Fahrens ohne Begleiter ( zuvor 20 Stunden mit der Fahrschule wie bisher ) muss der Fahrschüler zuvor den Risiko-Erkennungs-Test bei der Führerschein-Prüfstelle bestanden haben. Dieser Test besteht aus 5 Kurzfilmen wie in diesen beiden Beispielvideos und erfordert eine Quote von 60% der Punkte. Es gibt 1 – 3 richtige Antworten je Film. Eine richtige Antwort ergibt 1 Punkt, eine nicht gegebene Antwort 0 Punkte und eine falsche Antwort -1 (eine richtige Antwort wird abgezogen)
Es werden voraussichtlich weitere Änderungen folgen.
Wir werden darüber informieren.
Neue Regelung Theorie-Prüfung Kat.B ab 1.1.2018
Zum 1. Januar 2018 ändern sich die Bedingungen zum Bestehen der theoretischen Prüfung der Kategorie B
Die Fragenanzahl bleibt bei 50 Fragen und hierbei sind 9 Fehlerpunkte das Limit um zu bestehen, jedoch:
Schwere Fehler (d.h. Fehler bezüglich Übertretungen des 3. und 4. Grades sowie Fehler bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen) zählen als 5 Fehler
Daraus folgt:
Um zu Bestehen verbleiben 9 Fehler wie zuvor
oder neu:
4 Fehler und 1 schwerer Fehler