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Änderungen praktische Führerschein-Ausbildung der Kat.B zum 1.Juli 2018
Im Falle des Lizenz-Fahrens mit Begleiter, muss(müssen) der/die Begleiter vor Ausstellung des provisorischen Führerscheins einer 3-stündigen pädagogische Schulung in einer Fahrschule folgen.
Im Falle des Lizenz-Fahrens ohne Begleiter ( zuvor 20 Stunden mit der Fahrschule wie bisher ) muss der Fahrschüler zuvor den Risiko-Erkennungs-Test bei der Führerschein-Prüfstelle bestanden haben. Dieser Test besteht aus 5 Kurzfilmen wie in diesen beiden Beispielvideos und erfordert eine Quote von 60% der Punkte. Es gibt 1 – 3 richtige Antworten je Film. Eine richtige Antwort ergibt 1 Punkt, eine nicht gegebene Antwort 0 Punkte und eine falsche Antwort -1 (eine richtige Antwort wird abgezogen)
Es werden voraussichtlich weitere Änderungen folgen.
Wir werden darüber informieren.
Neue Regelung Theorie-Prüfung Kat.B ab 1.1.2018
Zum 1. Januar 2018 ändern sich die Bedingungen zum Bestehen der theoretischen Prüfung der Kategorie B
Die Fragenanzahl bleibt bei 50 Fragen und hierbei sind 9 Fehlerpunkte das Limit um zu bestehen, jedoch:
Schwere Fehler (d.h. Fehler bezüglich Übertretungen des 3. und 4. Grades sowie Fehler bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen) zählen als 5 Fehler
Daraus folgt:
Um zu Bestehen verbleiben 9 Fehler wie zuvor
oder neu:
4 Fehler und 1 schwerer Fehler