Zusätzliche neue Regelung zur Theorie-Prüfung Kat. B zum 12/01/2018

Bisher bestand die Regelung, dass nach zwei vergeblichen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Prüfung ein Besuch eines 12 stündigen Theoriekurses bei einer anerkannten Fahrschule vorgeschrieben war.

Diese Regelung besteht weiterhin.
Zuvor war es nach dem Besuch des Theoriekurses jedoch möglich, im Zeitraum von 3 Jahren unbegrenzt oft die Prüfung zu wiederholen.
Dieses ist nun nicht mehr möglich.
Nach jeweils zwei weiteren erfolglosen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Führerschein-Prüfung folgt wiederum die Verpflichtung eines erneuten Besuchs eines 12 stündigen Theoriekurses.

Kategorie: Führerscheininfos ·Unkategorisiert | von: siggi
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